§ 13a AVG (Manuduktionspflicht; Verfahren betreffend Betriebsanlagen, Nachbarn, Parteistellung; mündliche Augenscheinverhandlung, protokollierte Absicht der Nachbarn Stellungnahme erst nach Vorliegen des Gutachtens abzugeben; Belehrung über Verlust der Möglichkeit der Parteistellung, keine; Hinderung an rechtzeitiger Erhebung von Einwendungen ohne Verschulden)
VwGH 22.03.2000, 99/04/0181, 0182