§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung; kein den Grad eines minderen Versehens übersteigendes Verschulden; erwiesener Einwurf einer nicht bescheinigten Briefsendung in den Postkasten in der BRD, es durfte mit der Zustellung dieser Berufung an die Behörde in Österreich gerechnet werden)
VwGH 26.05.1999, 99/03/0078