Art 140 Abs 1 B-VG (Gesetzesprüfung, Individualantrag, Legitimation, keine, keine unmittelbare Betroffenheit; Lenkerberechtigung, FSG, Anfechtung vor Entziehungsbescheid; anderer zumutbarer Weg)
VfGH 11.03.1999, G 28/99
Mit Ladung vom 8. 1. 1999 legte die BH dem nunmehrigen ASt zur Last, als Lenker eines KFZ die im Ortsgebiet erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 43 km/h überschritten und dadurch eine VerwÜbertretung gem § 20 Abs 2 iVm § 99 Abs 3 lit a StVO 1960 begangen zu haben.