Art 140 Ab 1 letzter Satz B-VG (Gesetzesprüfung, Individualantrag, Legitimation; aktuelle Beeinträchtigung der geschützten Interessen des Antragstellers, kein anderer zumutbarer Weg der Rechtsdurchsetzung; Nichtauszahlung von Notstandshilfe, Verwaltungsweg offen)
§ 49 Abs 2 AlVG (Notstandshilfe, Anspruchsverlust wegen unterlassener Kontrollmeldung)