- (passives Wahlrecht; subj Recht, für die gesetzliche Funktionsdauer gewählt zu bleiben; „Recht auf das Amt“ von Gemeinderatsmitgliedern)
§ 34 Abs 1 VwGG (Beschwerde, Legitimation, keine, Rechtsverletzungsmöglichkeit keine; „Recht auf das Amt“, Gemeinderatsmitglieder einer nach dem Nö KStrVG 1971 aufgelösten Gemeinde nach Ablauf ihrer fiktiven 5jährigen Funktionsperiode)