§ 76 Abs 2 AVG (Barauslagen, Verursachung durch Verschulden eines anderen Beteiligten als des Antragstellers; von Amts wegen durchgeführte Amtshandlung, Verletzung der Erhaltungspflicht, Verschulden; Kosten für einen Amtssachverständigen keine Barauslagen)
VwGH 02.12.1997, 97/05/0191