§ 56 AVG (Bescheiderlassung)
§ 58 Abs 2 AVG (Bescheid, Begründungspflicht, Voraussetzungen)
§ 60 AVG (Begründung; falsche Begründung macht objektiv rechtmäßigen Bescheid nicht rechtswidrig; antragsbedürftige Bewilligung, nicht konsensfähiges Projekt; Bestätigung der Abweisung durch die Vorstellungsbehörde geboten)