§ 56 AVG (Bescheid, Erlassung; Feststellung des maßgebenden Sachverhalts; gegebenenfalls Möglichkeit zur Modifizierung des Antrags zur Beseitigung von Abweisungsgründen)
VwGH 16.12.1997, 97/05/0113
Da die BerufungsBeh aufgrund der - von der bel Beh in ihren Feststellungen angenommenen - mangelhaften Sachverhaltsermittlung dem bfd Bauwerber nicht die Möglichkeit geboten hat, die entsprechenden Projektsänderungen vorzunehmen bzw keine BauBew unter Nebenbest iSd § 93 Abs 4 BauO - sofern nicht andere Abweisungsgründe als der von ihr angenommene vorliegen - erteilt hat, war ihr B inhaltl rechtswidrig. Insoweit die bel Beh dies verkannt und der Vorstellung des Bf keine Folge gegeben hat, belastete sie ihrerseits wiederum den angef B mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes. Aufhebung.