§ 89 Abs 2 SPG (Richtlinienbeschwerde ua an UVS, Behauptung einer Richtlinienverletzung, Mitteilung des als erwiesen angenommenen Sachverhalts und Beurteilung einer Rechtsverletzung durch Dienstaufsichtsbehörde)
§ 89 Abs 496/01/0048 (Beschwerderecht gegen Mitteilung iSd Abs 2 an UVS, wenn innerhalb von 3 Monaten keine Entscheidung über Aufsichtsbeschwerde ergeht)