§ 8 Abs 1 NamensänderungsG idF BGBl 1995/25 (Änderung des Familiennamens, Parteistellung, Antragsteller und Person mit berechtigten Interessen; keine taxative Aufzählung, Parteistellung des ehelichen Vaters, dem Obsorge nicht zukommt)
§ 154 Abs 2 ABGB (Namensänderung des minderjährigen Kindes, Einwilligung des anderen Elternteils)