§ 29 SPG (Verhältnismäßigkeit, ua Wahl der vom wenigsten beeinträchtigenden Befugnisse durch Organe, Schonung der Betroffenen, Vermeidung von Gefährdungen)
§ 50 Abs 3 SPG (unmittelbare Zwangsgewalt gegen Menschen, Anwendung des Waffengebrauchsgesetzes 1969)