§ 78 Abs 2 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Herstellung des Genehmigungsbescheid entsprechenden Zustandes, Abstandnahme auf Antrag, Voraussetzungen, ua keine Verringerung der Vorsorge; Ermächtigung zur Vorschreibung anderer oder zusätzlicher Auflagen, keine)
VwGH 09.12.1997, 97/04/0235