§ 32 Abs 2 Z 2 FrG (Zurückweisung des Fremden bei der Grenzkontrolle trotz Berechtigung zur nichtvermerksfreien Einreise, Vorliegen bestimmter Tatsachen, ua Annahme der Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit)
§ 67c AVG (Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; Zurückweisung nach § 32 Abs 2 Z 2 beim UVS anfechtbar)