§ 2 lit h Vlbg BauG (Höhenlage; die auf einen Höhenpunkt der Landesvermessung oder einen sonstigen geeigneten Fixpunkt bezogene Höhe eines Punktes der Geländeoberfläche oder eines Bauwerkes; keine Definition der Begriffe Gelände oder Geländeoberfläche)
§ 5 Abs 3 Vlbg BauG (Festlegung der Oberfläche des Grundstücks; Höhenlage; Bescheid)