§ 20 Abs 4 Sbg BauPolG (Baugebrechen, Eigentümer unter Setzung einer angemessenen Frist zur Behebung zu verhalten; Auftrag an Grundeigentümer keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt)
VwGH 03.10.1996, 96/06/0188
(S Verwaltungsrecht)