§ 9 Wr BauO (Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen, Bescheid; Aufhebung der gesetzlichen Grundlage aufgrund Beschwerde gegen die nachfolgende Baubewilligung; Nichtanwendung des rechtskräftigen Bescheides im Anlassbauverfahren)
Art 139 Abs 6 B-VG (Verordnungsprüfung, Aufhebung, Wirkung; Nichtanwendung der Verordnung im Beschwerdefall; abgeleiteter Bescheid; Nichtanwendung des Bescheids, von dem der Bescheid im Anlassverfahren abhängt)