§ 5 Abs 2 Z 2 Nö BauO (Bebauungsweise; gekuppelte Bebauung; Bauwich nur gegenüber jener Grenze, an die nicht angebaut wird; Anbauen an Nachbargrundstück auch tiefer als das an der Grundgrenze bestehende Nachbargebäude zulässig)
VwGH 17.12.1996, 96/05/0202
Das Anbauen an die Nachbargrenze an jener Grenze, an der kein Bauwich einzuhalten ist, ist auch über die Tiefe eines bereits auf dem Nachbargrundstück bestehenden Gebäudes hinaus zulässig. Abw.