§ 13 Abs 5 GewO (Gewerbeausübung, Allgemeine Voraussetzungen, Ausschlussgründe; natürliche Person, maßgebender Einfluss auf Betrieb der Geschäfte eines anderen Rechtsträgers, Ausschlussgründe gemäß Abs 3)
§ 91 Abs 2 GewO (Entziehung der Gewerbeberechtigung, juristische Person, Entziehungsgründe gemäß § 87 bei natürlicher Person mit maßgebendem Einfluss, Frist zur Entfernung, keine Entfernung; tatsächliche Einflussnahme nicht notwendig)