§ 91 Abs 2 GewO 1994 (Entziehung der Gewerbeberechtigung, Gründe in natürlicher Person mit maßgebendem Einfluss auf Betrieb der Geschäfte, Frist zur Entfernung; keine Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 87 Abs 2 - 6 bzw 26 )
VwGH 28.01.1997, 97/04/0004