§ 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 (Entziehung der Gewerbeberechtigung, schwerwiegende Verstöße gegen Rechtsvorschriften und Schutzinteressen iZm betreffenden Gewerbe; Vielzahl geringfügiger Übertretungen, „erforderliche Zuverlässigkeit“, keine)
VwGH 12.11.1996, 96/04/0201