Art 6 Abs 1 AssoziationsAbk EWG - Türkei, AssoziationsratsBeschl Nr 1/1980 (ordnungsgemäße Beschäftigung, verschiedene Rechte nach Beschäftigungsdauer von einem, drei und vier Jahren; unmittelbar anwendbares Gemeinschaftsrecht)
Art 6 Abs 1 AssoziationsAbk EWG - Türkei, AssoziationsratsBeschl Nr 1/1980 (ordnungsgemäße Beschäftigung, verschiedene Rechte nach Beschäftigungsdauer von einem, drei und vier Jahren; unmittelbar anwendbares Gemeinschaftsrecht)