§ 2 BPersVG
Personalvertretung 12.04.1994, A 7-PVAK/94
Wenn ein DStA den Beschl fasst, bei der Besetzung von Planstellen der Verwendungsgruppe W 2 in erster Linie auf die Dienstzeit in dieser Verwendungsgruppe Bedacht zu nehmen, so kann dieser Gesichtspunkt an sich nicht als unsachlich erachtet werden. Es sind freilich - etwa bei wesentlich unterschiedlicher Leistungsbeurteilung - Fälle denkbar, in denen dieser Gesichtspunkt gegenüber anderen Kriterien zurückzutreten hat.