§§ 2, 3 Abs 1, 25 Abs 6, 29 Abs 2 BPersVG
Personalvertretung 17.12.1993, A 32-PVAK/93
Die Ausübung der Funkt des PersV erschöpft sich keineswegs in der Teilnahme an formell einberufenen Sitzungen des PersVA oder an anderen formellen Veranstaltungen. So haben PersV etwa Anfragen, Wünsche, Beschwerden, Anzeigen und Anregungen von Bed zu beantworten oder ihrem PersVA weiterzugeben.