§ 41 Abs 1 BPersVG
Personalvertretung 17.12.1993, A 63-PVAK/93
Es können auch Rechte eines PersVA verletzt werden, etwa wenn von einem anderen PersVOrg in seine Komp eingegriffen wird oder sonst gesetzliche Rechte des PersVOrg durch andere Org nicht gewahrt werden.