§ 8 Abs 2 BEinstG (Kündigung eines begünstigten Behinderten, Zustimmung des Behindertenausschusses; Ermessen, Schaffung eines Arbeitsplatzes unter Kautelen eines psychiatrischen Gutachtens bedeutet Überziehung des Schutzzweckes, psychologische Erfolgseffekt nicht entscheidend)
Art 130 Abs 2 B-VG (Ermessen)