§ 2 lit i Vlbg BauG (Bauverfahren, Nachbar; Eigentümer eines Grundstücks, das zu einem Baugrundstück in einem solchen räumlichen Verhältnis steht, dass mit Auswirkungen des geplanten Bauwerks oder seiner Benützung, gegen welche das Gesetz Schutz gewährt, zu rechnen)
§ 6 Vlbg BauG (Abstandsbestimmungen)