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VwGH 14. 12. 1995, 94/06/0203 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1997/41ZfV 1997, 41

§ 7 Abs 1 Tir BauO (Gebäude, Mindestabstand von den Grundgrenzen)

§ 7 Abs 2 Tir BauO (Wandhöhe, Messung von der im Bebauungsplan festgelegten Höhenlage, bei an Verkehrsfläche anschließender Wand von der endgültigen Höhe der Verkehrsfläche, sonst von der Oberfläche des anschließenden Geländes; Veränderung des Geländes durch die Bauführung; Messung der Höhe vom ursprünglichen Gelände)

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