§ 25 Abs 3 Vlbg BauG (Bauantrag, Beilagen; Zustimmung des Eigentümers; Miteigentum; Zustimmung aller Eigentümer erforderlich; Wohnungseigentum, uneingeschränkte dingliche Verfügungsgewalt; Antragstellung für Änderung, die nicht unter die uneingeschränkte Verfügungsgewalt fällt)