§ 13 Abs 3 AVG (Formgebrechen; keines, Fehlen eines begründeten Rechtsmittelantrages trotz vollständiger Rechtsmittelbelehrung)
§ 63 Abs 3 AVG (Berufung, Bezeichnung des Bescheides, begründeter Berufungsantrag; Bezeichnung einer Berufung als Einspruch schadet nicht)