§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Sachentscheidung; Erkennbarkeit, welche Berufung erledigt wird; Zustellverfügung)
- (Rechtskraft, objektive Grenze; baupolizeilicher Auftrag, Wegfall der Wirkungen bei Wegfall des Grundes für seine Erteilung; Einstellung von Bauarbeiten)