vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 10. 10. 1995, 95/02/0280 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 1997/376ZfV 1997, 133

§ 9 Abs 4 VStG (Verantwortlichkeit juristischer Personen; verantwortlicher Beauftragter, Tatort; Sitz des Unternehmens, „Filialinspektor“)

VwGH 10.10.1995, 95/02/0280

Entgegen der Ansicht des Bf kam im BeschwFall als Tatort nicht der Standort der angeführten Filiale, sondern der Sitz des Unternehmens in Betracht, weil der Bf in seiner Eigenschaft als „Filialinspektor“ und somit mit einem Verantwortungsbereich nicht nur für eine Filiale zum verantwortl Beauftragten bestellt wurde. Abw.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!