§ 9 Abs 4 VStG (Verantwortlichkeit juristischer Personen, verantwortlicher Bauträger; Filialleiter mit entsprechender Anordnungsbefugnis
§ 23 Abs 1 erster Satz VStG (Bestellung von verantwortlichen Beauftragten, Wirksamkeit nach Einlangen einer schriftlichen Mitteilung über die Bestellung samt Zustimmungsnachweis beim zuständigen Arbeitsinspektorat)