§§ 2 Abs 1, 22 Abs 8 BPersVG
Personalvertretung 20.09.1993, A 49-PVAK/93
Die Beteiligung von Mitgl von PersVOrg an durch Erl im Bereich einer ZentSt geschaffenen Komm ist im BPersVG ausdrücklich nicht vorgesehen. Es kann aber kein Zweifel bestehen, dass die Namhaftmachung von Mitgl in derartige Arbeitsgruppen, die sich wie im gegenständlichen Fall, mit Fragen der Org der Zollwache befassen, in Wahrung und Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Int der Bed erfolgt und daher in den Aufgabenbereich der PersV fällt.