§§ 2 Abs 1, 22 Abs 8 BPersVG
Personalvertretung 20.09.1993, A 48-PVAK/93
Die Beteiligung von Mitgl von PersVOrg am Unterricht von Bed ist im BPersVG an sich nicht vorgesehen. Es kann aber kein Zweifel bestehen, dass die Namhaftmachung von Mitgl eines PersVOrg zum Zwecke der Unterrichtserteilung in Wahrung und zur Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Int der Bed erfolgt und daher in den Aufgabenbereich der PersV fallen kann. Die Wahrung der im § 2 Abs 1 BPersVG näher umschriebenen Rechte der Bed setzt ja eine Vertrautheit mit den Best des BPersVG voraus.