§ 2 BPersVG
Personalvertretung 20.01.1994, A 68-PVAK/93
Der Umstand allein, dass der Anlass für ein Vertretungsersuchen schon vor der Funktionsperiode des nunmehr tätigen DStA gelegen ist, rechtfertigte es nicht, eine Erledigung in Kenntnis des Umstandes, dass sie bisher unterblieben war, zu unterlassen.