§ 40 FrG (Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt, ua Abschiebung, Zulässigkeit einer Maßnahmenbeschwerde)
67a Abs 1 Z 2 AVG (unabhängige Verwaltungssenate, Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; Abschiebung)