§ 37 Abs 6 FrG (Verbot der Abschiebung, Empfehlung einer einstweiligen Maßnahme durch die Europäische Kommission für Menschenrechte oder durch EGMR; Beschwerde an EGMR davon nicht erfasst)
VwGH 10.10.1995, 95/02/0179
Der Bf bringt vor, er habe gegen das gegen ihn verhängte Aufenthaltsverbot Beschw an den EGMR in Straßburg erhoben. Die erstinst Beh habe es unterlassen, die dbzgl E des EGMR abzuwarten.