§§ 2, 9 Abs 4 BPersVG
Personalvertretung 20.01.1994, A 55-PVAK/93
Dem nachgeordneten Organwalter kommt eine Befugnis zur Prüfung einer dienstlichen Anordnung auf Sachlichkeit bzw Zweckmäßigkeit nicht zu; er muss jede ihm erteilte dienstliche Anordnung seines zuständigen Vorgesetzten ausführen, sofern diese nicht gegen strafgesetzliche Vorschriften verstößt.