§ 37 Abs 1, Abs 2 FrG (Verbot der Abschiebung in einen Verfolgerstaat, Gefahr ua der politischen Verfolgung; gerichtliche Strafverfolgung wegen politischer Aktivitäten kann Verfolgungsgrund sein)
§ 54 Abs 1 FrG (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat, Gründe des § 37 Abs 1 und Abs 2 )