§ 19 Abs 2 lit b ForstG (Rodungsverfahren; Antragsrecht der zur Wahrnehmung der öff Interessen iSd § 17 Abs 2 Zuständigen)
§ 19 Abs 5 ForstG (ebenso; abschließende Regelung der Parteistellung; keine Parteistellung der Gd wegen der bloßen Lage der Rodungsfläche im Gd-Gebiet)