Art 141 Abs 1 lit a B-VG (Wahlanfechtung; Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern; Wahlen zum NR; Voraussetzungen für Stattgabe einer Wahlanfechtung; Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens; Einfluss der Rechtswidrigkeit auf das Wahlergebnis)
§§ 23 ff NRWO (Wählerverzeichnis; fälschliche Nichteintragung einer Person; Bekämpfung nur im Einspruchs- und Berufungsverfahren nach §§ 28 ff NRWO , nicht im Wahlanfechtungsverfahren nach Art 141 B-VG)