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VwGH 14. 11. 1995, 95/11/0241 (ZIVILDIENST)

JudikaturZIVILDIENSTZfV 1996/2421ZfV 1996, 893

§ 2 Abs 1 ZDG (Recht auf Ausnahme von der Wehrpflicht, Zivildiensterklärung innerhalb eines Monats ab Abschluss des Stellungsverfahrens; gilt nur für Wehrpflichtige, die erstmals tauglich befunden wurden)

§ 76a Abs 2 Z 1 ZDG (Zivildiensterklärungen bis 11. 4. 1994)

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