§ 118b Abs 2 zweiter Satz BSVG (Beitragserstattung im Falle einer Mehrfachversicherung; Ausschlussfrist; Verlängerung der Frist; Vorliegen von Bescheiden betreffend Versicherungspflicht sowie betreffend endgültige [und nicht bloß vorläufige] Beitragsgrundlage keine hinreichende Voraussetzung für Fristverlängerung)
VwGH 04.07.1995, 94/08/0219