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VwGH 16. 11. 1994, 92/12/0111 (HOCHSCHULWESEN)

JudikaturHOCHSCHULWESENZfV 1996/2316ZfV 1996, 872

§ 6 Abs 1 HochschülerschaftsG (Hauptausschuss, oberstes Organ)

§ 6 Abs 3 lit c HochschülerschaftsG (Aufgaben des Hauptausschusses; Führung der für die Aufgaben aller Organe notwendigen Verwaltungseinrichtungen)

§ 23 Abs 2 lit c HochschülerschaftsG (Aufsichtsrecht des BMWF; Aufhebung gesetzwidriger Organbeschlüsse)

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