§ 2 Abs 3 lit b StudFG idF BGBl 1985/361 (Nichtbestehen eines Anspruches auf Studienbeihilfe bei Überschreitung der Studienzeit zur Ablegung einer Diplomprüfung oder eines Rigorosmus ohne wichtigen Grund; Krankheit; Fortdauer von Folgen eines im 1. Studienabschnitt erlittenen Unfalls)
VwGH 16.11.1994, 92/12/0118