§ 29 GewO 1973 idF Nov 1992 (Umfang der Gewerbeberechtigung, Zweifelsfall, Lösungskriterien, Anschauungen und Vereinbarungen in den beteiligten gewerblichen Kreisen; Handelsgewerbe, Verkauf von Porzellanhäusern mit Kerze)
§ 349 Abs 3 GewO (Verfahren über den Umfang von Gewerbeberechtigungen und die Einreihung von Gewerben, Antrag von Amts wegen, Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten entscheidet; Vorfrage in Verwaltungsstrafverfahren)