§ 5 Abs 1 AufG (rechtsmissbräuchliche Eheschließung - § 10 Abs 1 Z 4 FrG)
VwGH 21.09.1995, 95/19/0671
In der Beschw bleibt die Annahme der bel Beh, dass die vom Bf am 21. 1. 1991 (mit einer österr Staatsbürgerin) geschlossene - am 23. 7. 1992 für nichtig erklärte - Ehe ausschließl zum Zweck der Erlangung einer Beschäftigungsbewilligung und einer Aufenthaltsberechtigung (sowie in weiterer Folge der österr Staatsbürgerschaft) eingegangen worden sei, unbestritten.