§ 20 Abs 3 BDG (Auflösung des Dienstverhältnisses)
§ 80 Abs 2 BDG (Sachleistungen, Zuweisung einer Dienst- oder Naturalwohnung im Rahmen des Dienstverhältnisses, Bescheid)
§ 80 Abs 5 Z 1 BDG (Entziehung einer Dienst- und Naturalwohnung; Ausscheiden aus dem Dienststand ist die Begründung der Eigenschaft als Beamter des Ruhestandes, umfasst nicht auch Beendigung des Dienstverhältnisses, Beurteilung der ex lege eingetretenen Beendigung des bescheidmäßig begründeten Benützungsrechtes nach zivilrechtlichen Vorschriften, Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte)