§ 2 Abs 2 Z 3 AsylG 1991 (AsylG 1991 und Genfer FlKonv; Effektivität der Rechtsordnungen von Niger und Tunesien)
VwGH 28.03.1995, 94/19/1360
Der Bf geht im weiteren (wohl auch hins des nicht ausdrückl angef Staates Niger) davon aus, dass die bel Beh ihrer Ermittlungspflicht nicht entsprochen habe, ob der Bf wirksamen „Rückschiebeschutz“ gehabt hätte.