§ 2 Abs 2 Z 3 AsylG 1991 (Begriff der Verfolgungssicherheit; „nicht offenkundige“ Mängel des erstinstanzlichen Ermittlungsverfahrens; Prüfung durch VwGH, ob angenommener Sachverhalt ausreicht; Begründungsmangel)
VwGH 28.03.1995, 94/19/0010
Die bel Beh begründete die Abweisung der Berufung damit, dass der (bereits von der Erstbeh gebrauchte) Ausschließungsgrund des § 2 Abs 2 Z 3 AsylG 1991 beim Bf gegeben sei, weil er vor seiner Einreise in das Bundesgebiet bereits in Tschechien bzw in Rußland „Verfolgungssicherheit“ erlangt habe.